Ausbildungen - Kategorie C1
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3'500 kg aber nicht mehr als 7'500 kg
Mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als
750 kg mitgeführt werden.
Nachstehend sehen sie die Anforderungen, welche sie erfüllen müssen um die Kat. C1 zu erwerben:
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Fahrpraxis: keine
Strafregisterauszug: nein
Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor D erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest: ist erforderlich (nicht älter als 24 Monate)
Zusatztheorieprüfung: ja
Mindestausbildung: keine
Praktische Führerprüfung: Ja (Dauer 90 Min.)
Fähigkeitsausweis: siehe Rubrik CZV Grund-. Weiterbildung
Zusätzliche Informationen:
Lernfahrausweis: 24 Monate gültig
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich.
Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C besitzt, sowie den unbefristeten Führerausweis der Kat. B.
Zusätzliche Berechtigungen
B, B1, D1*, F, G, M
* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt