Ausbildungen - Kategorie C

Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3'500 kg;

Mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

 

Nachstehend sehen sie die Anforderungen, welche sie erfüllen müssen um die Kat. C zu erwerben:

 

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderliche Kategorie: B

Fahrpraxis: keine

Strafregisterauszug: nein

Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor D erworben werden muss

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich

Sehtest: ist erforderlich (nicht älter als 24 Monate)

Zusatztheorieprüfung: ja

Mindestausbildung: keine

Praktische Führerprüfung: Ja (Dauer 90 Min.)

Fähigkeitsausweis: siehe Rubrik CZV Grund-. Weiterbildung

 

Zusätzliche Informationen:

 

Lernfahrausweis: 24 Monate gültig

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich.

Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C besitzt, sowie den unbefristeten Führerausweis der Kat. B.

 

Zusätzliche Berechtigungen

B, B1, C1, D1*, F, G, M

* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt

 

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen sowie von Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und Trolleybussen sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.

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